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Schäden, die bei einer Warenanlieferung entdeckt werden, werden unverzüglich dem Fahrer gemeldet.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zweiseitigen Handelskauf und einseitigen Handelskauf.
Unter zweiseitigem Handelskauf versteht man,dass mehr als einer der Vertragspartner Kaufmann/frau ist.
Unter einseitigen Handelskauf versteht man,dass nur einer der Vertragsperson Kaufmann/frau ist.
Beim zweiseitigen Handelskauf wird die Warenanlieferung unverzüglich geprüft.
Wenn ein Mangel entdeckt wird,muss dies unverzüglich gemeldet werden.
Sollte man dies nicht machen, kann die Ware später nicht mehr reklamiert werden.
Bei einem versteckten Mangel hat man 7 Tage Zeit zu rügen.Dies sollte aber,wenn,unverzüglich nach der Entdeckung gemeldet werden.
Beispiel:
Ein versteckter Mangel ist ein Radio,das weder von außen noch von innen beschädigt ist, sich aber nicht anschalten lässt..
Dies ist ein Mangel, der erst nach einer Prüfung festgestellt werden kann und somit ein versteckter Mangel.
Falls die Ware per Spedition oder ähnlichem geliefert wurde, so müssen wir hier die Ware zusätzlich rügen.
| Mängel arten und Anzeigepflichten | Absender | Spedition |
| Offener Mängel | unverzüglich | unverzüglich |
| Versteckter Mängel | 2 Jahre Zeit, muss aber sofort gerügt werden nach der Entdeckung | 7 Tage Zeit |