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Auch bei der Beförderung von Umzugsgut wird ein Frachtvertrag erstellt. Allerdings ist dieser mit bestimmten Vorschriften hinterlegt.
Heißt, die Schadensanzeige und die Termine für die Anzeige verlaufen komplett anders als bei dem normalen Frachtvertrag:
Die Reklamationsfristen beim Umzugsgut:
Liefertermin nicht eingehalten
- Bis 21 Tage danach
Beschädigung oder Verlust (nicht erkennbar)
- Bis 7 Tage danach
Beschädigung oder Verlust (erkennbar)
- ein Tag nach der Ablieferung
Die Haftungssumme beträgt, wenn nicht anderes vereinbart, 620€ pro m³ im Laderaum.