Unfallgefahr

Es gibt zwei Vorschriften beim Thema Arbeitsschutz und Unfallgefahr:

  • Vorschriften vom Staat (DIN, VDE bzw. VDI Richtlinien)
  • Vorschriften von der Berufsgenossenschaft (BG)

Berufsgenossenschaft

Die BG (Berufsgenossenschaft) hat die Aufgabe Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Darunter zählen folgende Punkte:

  • Sicherheitstechnische Anforderungen an Maschinen, Anlagen, Werkzeuge etc.
  • Rechte und Pflichten in Hinblick auf den Arbeitsschutz zu vertreten
  • Bestimmte Arbeitsplätze bzw. Arbeitsverfahren überprüfen und kontrollieren
  • Die erforderlichen Maßnahmen einleiten um weitere Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu vermeiden
  • Unterweisungen der Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmer haben allerdings auch ein paar Pflichten:

  • Kein Alkohol, Drogen etc. zu sich nehmen
  • Einhaltung der Arbeitersschutzvorschriften vom Arbeitgeber
  • Nutzung der Arbeitsmittel, Einrichtungen und Schutzausrüstung

Schutzausrüstung

Der Arbeitgeber muss eine Schutzausrüstung bereit stellen und dafür sorgen, dass diese auch getragen wird! Folgende Schutzausrüstungen werden hauptsächlich im Lager benutzt:

  • Warnkleidung
  • Wetterschutzkleidung (Jacke, Mütze)
  • Hautschutzmittel
  • Kopfschutz( Schutzhelme, Haarnetze)
  • Fußbereich(Sicherheitsschuhe)
  • Gesichtsbereich(Brillen, Maske)
  • Gehörschutz (schalldämpfende Kopfhörer)
  • Arbeitskleidung (Handschuhe, Arbeitsanzug)

Der Arbeitgeber muss laut der Unfallverhütungsvorschrift Zeichen aufstellen!

  • Verbotszeichen
  • Rettungszeichen
  • Gebotszeichen
  • Warnzeichen
  • Brandschutzzeichen

Verhalten beim Unfall

Falls trotz dieser präventiven Maßnahmen ein Unfall passieren sollte,muss in jeden Fall Hilfe geleistet werden und der Notruf umgehenst kontaktiert werden! Um Zeit zu sparen und schnell zu handeln sind beim einem Telefonanruf inbedingt die 5 W's zu beachten:

  • Wo ist der Notfall?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Art von Verletzung?
  • Warten auf Rückfragen!

Wird bei einem Unfall keine Hilfe geleistet wird dies strafrechtlich verfolgt und gilt als unterlassene Hilfeleistung!